Meine Verantwortung als Heilpraktikerin - Leistungen NEU
Als Heilpraktikerin im Bereich Leistungen NEU ist es meine Verantwortung, Ihnen zu Beginn der Behandlung – und bei Bedarf auch während des weiteren Verlaufs – alle wesentlichen Aspekte der Therapie verständlich zu erklären. Dazu gehören insbesondere die Diagnose, die geplante Behandlung im Kontext von Leistungen NEU und die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung.
Die Dauer der Behandlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Ihrem aktuellen Gesundheitszustand, der Art der Erkrankung und der gewählten Therapiemethode im Bereich Leistungen NEU. Im Rahmen des Erstgesprächs informiere ich Sie umfassend über mögliche Behandlungsalternativen mit Leistungen NEU, die damit verbundenen Belastungen und Risiken sowie die Erfolgsaussichten der Therapie.
Ich begleite meine Klienten mit größter Sorgfalt und setze gezielt die Heilmethoden im Rahmen von Leistungen NEU ein, die nach meinem Wissen, meiner Erfahrung und meinem Ausbildungsstand den einfachsten, schnellsten und zugleich kosteneffizientesten Weg zur Linderung der Beschwerden bieten. Wo immer es möglich ist, unterstütze ich aktiv und gezielt den Heilungsprozess. (Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Garantie oder Versprechen für eine Heilung gegeben werden können.).
Terminvereinbarungen für Leistungen NEU
Viele Behandlungsarten im Bereich Leistungen NEU bei Heilpraktikern haben bestimmte Kontraindikationen, die vorab geklärt werden sollten. Am besten besprechen wir dies direkt telefonisch bei der Terminvereinbarung. Da ich oft nicht persönlich erreichbar bin, wird Ihr Anruf auf meine Mailbox weitergeleitet. Selbstverständlich melde ich mich so schnell wie möglich bei Ihnen zurück.
Alternativ können Sie mir auch eine E-Mail senden – ich melde mich gerne bei Ihnen!
Sollten Sie einen vereinbarten Therapietermin für Leistungen NEU nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen.
Honorar für Leistungen NEU
- Das Honorar wird basierend auf dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet und beträgt 80 € pro Stunde für Leistungen NEU.
- Für ausführliche telefonische Beratungen im Bereich Leistungen NEU wird ein Honorar von 15 € pro angefangenen 15 Minuten berechnet.
Die Rechnungsstellung erfolgt generell entsprechend der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) im Kontext von Leistungen NEU.
Eine Therapiestunde dauert in der Regel 60 Minuten. In Ausnahmefällen kann die Sitzung auch länger dauern. Die genaue Dauer legen wir gemeinsam bei der Terminvereinbarung fest, um sicherzustellen, dass sie perfekt auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Anliegen im Hinblick auf Leistungen NEU zugeschnitten ist.
Bitte beachten Sie, dass der erste Termin für Leistungen NEU gewöhnlich mehr Zeit beansprucht. Dies liegt daran, dass er einer umfassenden Anamnese, Untersuchung sowie der Festlegung des individuellen Behandlungsplans dient.
Kostenerstattung für Leistungen NEU
Die Behandlungskosten für Heilpraktiker im Bereich Leistungen NEU werden von den gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen in der Regel nicht übernommen. Private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen erstatten die Kosten meist nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen – und häufig nicht für alle Heilverfahren im Bereich Leistungen NEU. Zudem wird üblicherweise nicht der vollständige Rechnungsbetrag übernommen.
Es liegt in der Verantwortung des Klienten, sich vorab bei seiner Krankenversicherung über mögliche Erstattungen für Leistungen NEU zu informieren. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers gegenüber dem Klienten bleibt unabhängig von Leistungen der Krankenversicherung oder Beihilfe in voller Höhe bestehen.